Nicht jedes Angebot beginnt mit einer Ausschreibung. Für die Badsanierung der Hausverwaltung oder den Umbau beim Privatkunden schreiben Sie das Leistungsverzeichnis selbst. Ein sauber aufgebautes LV macht Ihr Angebot nachvollziehbar, erleichtert später die Abrechnung und beugt Streit darüber vor, was vereinbart war.
Wofür Sie ein eigenes LV brauchen
- Als Angebot an Ihre Kunden. Jede Position nennt Leistung, Menge, Einheit und Einheitspreis. Abgerechnet wird später nach der tatsächlich ausgeführten Menge, so wie beim Einheitspreisvertrag üblich.
- Als Anfrage an Nachunternehmer und Lieferanten. Dieselben Positionen ohne Preise, damit alle auf dieselbe Leistung anbieten und Sie die Preise vergleichen können.
- Als Ausschreibung. Wer als Planer oder Hausverwaltung mehrere Betriebe anfragt, braucht ein LV, das alle gleich verstehen.
Öffentliche Auftraggeber müssen sich beim Aufstellen an die VOB/A halten (§§ 7 bis 7c). Für Ihr Angebot an einen privaten Kunden gilt sie nicht, ihre Regeln sind aber ein guter Maßstab für ein LV, über das es später keinen Streit gibt.
Der Aufbau: Titel, Positionen, Ordnungszahl
Ein LV ist gegliedert, meist nach Gewerken oder Bauabschnitten: Titel, bei Bedarf Untertitel, darin die Positionen. Jede Position bekommt eine Ordnungszahl (OZ), die sie im ganzen LV eindeutig kennzeichnet. Die OZ setzt sich aus den Nummern der Gliederungsstufen und der Positionsnummer zusammen:
| OZ | Kurztext | Menge |
|---|---|---|
| 01 | Rückbau | |
| 01.0010 | Wandfliesen abschlagen | 28 m² |
| 01.0020 | Bodenfliesen entfernen | 6,5 m² |
| 01.0030 | Sanitärobjekte demontieren | 1 psch |
| 02 | Fliesenarbeiten | |
| 02.0010 | Abdichtung im Verbund | 18 m² |
| 02.0020 | Wandfliesen 30 × 60 cm | 28 m² |
Einige Regeln aus dem GAEB-Standard, die auch für ein LV auf Papier taugen:
- Jede OZ kommt nur einmal vor, und die Positionen stehen aufsteigend.
- Insgesamt sind höchstens fünf Gliederungsstufen erlaubt, die OZ hat höchstens 14 Stellen. Für ein Angebot an einen Privatkunden reichen meist Titel und Position.
- Jeder Titel bildet eine Zwischensumme. So sieht Ihr Kunde auf einen Blick, was der Rückbau kostet und was die Fliesenarbeiten.
- Viele nummerieren Positionen in Zehnerschritten (0010, 0020, 0030). Dann passt eine vergessene Position später als 0015 dazwischen, ohne dass sich alle Nummern ändern. Solange das Angebot noch nicht beim Kunden ist, können Sie auch einfach neu durchzählen.
Kurztext und Langtext
Der Kurztext ist die Überschrift der Position, eine Zeile für Übersichten und Rechnungen. Verbindlich ist er nicht. Was Sie schulden und was der Preis abdeckt, steht im Langtext: Nach dem GAEB-Standard gilt für die Ausführung ausschließlich das Langtext-LV, und die VOB/A verlangt, die Leistung „eindeutig und so erschöpfend“ zu beschreiben, dass alle Bieter sie gleich verstehen und sicher kalkulieren können (§ 7 Abs. 1 Nr. 1 VOB/A).
Ein guter Langtext beantwortet die Fragen, die sonst auf der Baustelle gestellt werden:
- Was? Material, Format, Qualität, etwa „Feinsteinzeug 30 × 60 cm“.
- Wie? Verlegeart und Ausführung, etwa „im Dünnbett, Fugenbreite 3 mm“.
- Wo? Bauteil, Raum, Höhe, wenn das den Preis beeinflusst.
- Was ist enthalten? Zum Beispiel „Fliesen bis 35 €/m² enthalten“, wenn der Kunde das Material noch aussucht.
Fassen Sie unter einer OZ nur Leistungen zusammen, die technisch und für den Preis gleichartig sind (§ 7b Abs. 4 VOB/A). „Bad komplett fliesen“ als eine Position lässt sich kaum prüfen und schlecht abrechnen, wenn sich eine Fläche ändert. Wer viele LVs schreibt, kann auf Standardtexte zurückgreifen, etwa aus dem Standardleistungsbuch Bau (STLB-Bau) oder aus Ausschreibungstexten der Hersteller, und sie an das Objekt anpassen.
Menge und Einheit
Die Menge ermitteln Sie aus Plänen oder einem Aufmaß vor Ort. Die Einheit richtet sich danach, wie die Leistung abgerechnet wird: m² für Flächen, m für Fugen und Sockel, m³ für Aushub, St für Stückzahlen, psch für Pauschalen. Die Normen der VOB/C nennen für jedes Gewerk in Abschnitt 0.5 die passenden Abrechnungseinheiten und in Abschnitt 5, wie gemessen wird, zum Beispiel welche Öffnungen übermessen werden.
In GAEB-Dateien hat die Einheit höchstens vier Zeichen. Schreiben Sie also „m2“ oder „St“ statt „Quadratmeter“ und „Stück“, sonst kann ein anderes Programm die Datei ablehnen.
Besondere Positionen
| Art | Wofür | In der Summe |
|---|---|---|
| Normalposition | Leistung wird wie beschrieben ausgeführt | ja |
| Pauschalposition | Leistung zum Festpreis, Menge 1 psch, etwa die Baustelleneinrichtung | ja |
| Bedarfsposition | nur bei Bedarf, auch Eventualposition genannt | nur wenn „mit GB“ gekennzeichnet, sonst „Nur Einh.-Preis“ |
| Wahlposition | Alternative zu einer Grundposition, auch Alternativposition genannt | nein („Nur Einh.-Preis“) |
| Zuschlagsposition | prozentualer Zuschlag auf andere Positionen | ja |
Bedarfspositionen sind praktisch, aber mit Vorsicht zu nutzen: Öffentliche Auftraggeber sollen sie grundsätzlich nicht in die Leistungsbeschreibung aufnehmen (§ 7 Abs. 1 Nr. 4 VOB/A). Im Angebot an einen privaten Kunden können sie zeigen, was eine absehbare Zusatzleistung kostet, etwa der Austausch eines maroden Abflussrohrs. In GAEB Pro legen Sie Bedarfs- und Pauschalpositionen im Positionsdetail unter „Positionsart“ fest, Zuschlagspositionen über das Kontextmenü („In Zuschlagsposition umwandeln“). Wahlpositionen übernimmt die App aus importierten LVs, in einem eigenen LV lassen sie sich bisher nicht anlegen.
Nebenleistungen und Besondere Leistungen
Ist die VOB/B vereinbart, gilt auch die VOB/C, und deren Normen unterscheiden in Abschnitt 4 zwei Arten von Leistungen. Nebenleistungen gehören auch ohne Erwähnung zur vertraglichen Leistung, sie brauchen keine eigene Position. Besondere Leistungen gehören nur dazu, wenn sie im LV erwähnt sind. Welche Leistungen das sind, zählt die Norm Ihres Gewerks in Abschnitt 4.2 auf. Was davon Sie ausführen und bezahlt bekommen wollen, gehört deshalb als eigene Position ins LV.
Vorbemerkungen
Bedingungen, die für viele Positionen gelten, gehören nicht in jeden Langtext, sondern als Vorbemerkung vor das LV oder vor einen Titel: Arbeitszeiten im bewohnten Haus, Zufahrt und Lagerfläche, Strom und Wasser, Entsorgung. Halten Sie die Vorbemerkungen kurz und konkret, sie sind Teil der Leistungsbeschreibung.
So legen Sie ein LV in GAEB Pro an
- Projekt anlegen Klicken Sie in der Seitenleiste auf „Angebot/LV erstellen“, am Mac geht auch ⌘N. Tragen Sie in den Projektdaten Namen und Auftraggeber ein. Ohne Auftraggeber lässt sich keine GAEB-Datei erzeugen.
- Gliederung anlegen Über „Titel“ legen Sie Titel und Untertitel an, mit „Neu“ die Positionen darin. GAEB Pro vergibt die Ordnungszahlen selbst (01, 01.001, 01.002). Jede OZ können Sie im Feld „Ordnungszahl“ ändern, „Neu nummerieren“ zählt später wieder lückenlos durch.
- Positionen beschreiben Im Positionsdetail tragen Sie Kurztext, Langtext, Menge und Einheit ein, bei Bedarf die Positionsart. Vorbemerkungen fügen Sie als Hinweistext vor einer Position, vor einem Titel oder am Ende des LV ein.
- Wiederverwenden statt abtippen Häufige Positionen speichern Sie mit „Zu LV-Bausteinen hinzufügen“ und holen sie über „Einfügen aus…“ und „LV-Baustein“ mit Text, Einheit und Preisvorschlag zurück. Ganze Titel kopieren Sie mit „Titel kopieren (mit Inhalt)“ aus früheren Projekten. Liegt das LV schon als Excel-Liste vor, importieren Sie es über „Datei importieren“. GAEB Pro erkennt Spalten wie OZ, Kurztext, Langtext, Menge, Einheit und Einheitspreis.
- Preise und Ausgabe Einheitspreise kalkulieren Sie im Reiter „Kalkulation“. Im Reiter „Export“ entsteht das Angebot als PDF, Word oder RTF, das LV ohne Preise für Anfragen und auf Wunsch eine GAEB-Datei, etwa eine X83 für einen Nachunternehmer oder eine X84 für einen Kunden, der Ihr Angebot einlesen möchte.
Häufige Fehler
- Mengen geschätzt statt ermittelt. Weicht die ausgeführte Menge stark ab, wird das Gespräch über die Rechnung schwierig. Notieren Sie, woher eine Menge stammt.
- „Inklusive aller Nebenarbeiten“. Solche Formeln klären nichts. Nennen Sie, was dazugehört, oder machen Sie eine eigene Position daraus.
- Material offen gelassen. Wenn der Kunde Fliesen oder Armaturen erst später aussucht, schreiben Sie einen Materialpreis in den Langtext, bis zu dem das Material im Einheitspreis enthalten ist.
- Nummern nachträglich ändern. Ist das Angebot verschickt, sollten die Ordnungszahlen bleiben, wie sie sind. Spätere Nachträge und Rechnungen beziehen sich darauf.
Quellen
- GAEB DA XML Version 3.3, Fachdokumentation, Ausgabe 2023-01: Kapitel 4.1 bis 4.5 (Arten des LV, Ordnungszahl, Hierarchiestufen, Positionsarten); Schema DA 83 (Mengeneinheit höchstens vier Zeichen)
- VOB/A Abschnitt 1, Fassung 2019: § 7 Abs. 1, § 7b
- VOB/B, Fassung 2016: § 1 Abs. 1, § 2 Abs. 2
- VOB/C, ATV DIN 18299: Abschnitte 0.5, 4 und 5
Die Angaben zu VOB und Vergabe sind sorgfältig geprüft, ersetzen aber keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen der jeweiligen Ausschreibung.